BHE-Infopapier - Rechtliche Zulässigkeit von Videoüberwachungsanlagen

Die Videoüberwachung wird in Deutschland häufig als Reizthema wahrgenommen. Begründet oder unbegründet bestehen teilweise Ängste darüber, was hier im Detail passiert. Nachfolgend wird versucht, den aktuellen Stand der rechtlichen Regelungen bzw. Zulässigkeiten darzustellen. Zu beachten ist dabei, dass es keine eigenständige gesetzliche Regelung zur Videoüberwachung gibt, vielmehr sind entsprechende Festlegungen aus verschiedenen Rechtsquellen abzuleiten. Ferner ist zu beachten, dass die juristische Aufarbeitung des Themas erst seit wenigen Jahren erfolgt und somit erst vergleichsweise wenige Gerichtsurteile vorliegen.

Folglich stellen die Hinweise im nachfolgenden Infopapier keine Anleitung dar, nach der eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann.

In der persönlichen Beratung von Kunden sollten bestimmte Punkte besprochen werden. In dem beigefügten BHE-Papier „Rechtliche Fragen der Videoüberwachung –
Hinweise für Errichter und Fachplaner“  werden ausgewählte Aspekte in Form von
Fragen/Antworten aufgelistet. Die Ausführungen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Für die Zusendung weiterer Fragen, die von allgemeinem Interesse sind, bedankt sich der BHE im Voraus

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Icon Infopapier: Rechtliche Zulässigkeit von Videoüberwachungstechnik
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Icon Infopapier: Rechtliche Zulässigkeit von Videoüberwachungstechnik - Hinweise für Errichter und Fachplaner
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